Geschossflächenzahl (GFZ)
Glossar: Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine baurechtliche Kennzahl, die angibt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau zulässig sind. Sie ist Teil der Baunutzungsverordnung und wird im geltenden Bebauungsplan für ein bestimmtes Gebiet festgelegt.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie groß das Gebäude in Relation zur Grundstücksfläche sein darf. Sie berücksichtigt die Gesamtnutzfläche aller Geschosse des Gebäudes, einschließlich aller Wohn- und Nutzflächen. Dabei werden in der Regel auch bestimmte Flächen, wie Keller, Dachgeschosse oder Technikräume, mit einbezogen.
Ein Beispiel: In einem Bebauungsplan für ein Wohngebiet in Eisenach ist eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgelegt. Das bedeutet, dass auf einem Grundstück mit einer Fläche von 500 Quadratmetern eine Geschossfläche von maximal 400 Quadratmetern errichtet werden darf. Wenn ein Gebäude mit mehreren Geschossen geplant ist, wird die Summe der Geschossflächen aller Etagen zusammengezählt und darf den Wert der Geschossflächenzahl nicht überschreiten.
Die Geschossflächenzahl dient dazu, die bauliche Ausnutzung eines Grundstücks festzulegen und eine angemessene Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksgröße sicherzustellen. Sie soll unter anderem sicherstellen, dass die Bebauung in einem Gebiet nicht übermäßig dicht wird und ausreichend Freiflächen erhalten bleiben.
Bei der Planung eines Neubaus oder einer baulichen Veränderung ist es wichtig, die Geschossflächenzahl zu beachten und bei der Berechnung der Gebäudefläche einzubeziehen. Dies dient sowohl der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben als auch der optimalen Nutzung des Grundstücks.
Die Geschossflächenzahl kann je nach Bebauungsplan und örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen und hat Einfluss auf die Größe und Art des geplanten Bauvorhabens. Es ist daher ratsam, sich vor dem Bauvorhaben über die geltenden Regelungen und Vorgaben zur Geschossflächenzahl zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens zu gewährleisten.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie groß das Gebäude in Relation zur Grundstücksfläche sein darf. Sie berücksichtigt die Gesamtnutzfläche aller Geschosse des Gebäudes, einschließlich aller Wohn- und Nutzflächen. Dabei werden in der Regel auch bestimmte Flächen, wie Keller, Dachgeschosse oder Technikräume, mit einbezogen.
Ein Beispiel: In einem Bebauungsplan für ein Wohngebiet in Eisenach ist eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgelegt. Das bedeutet, dass auf einem Grundstück mit einer Fläche von 500 Quadratmetern eine Geschossfläche von maximal 400 Quadratmetern errichtet werden darf. Wenn ein Gebäude mit mehreren Geschossen geplant ist, wird die Summe der Geschossflächen aller Etagen zusammengezählt und darf den Wert der Geschossflächenzahl nicht überschreiten.
Die Geschossflächenzahl dient dazu, die bauliche Ausnutzung eines Grundstücks festzulegen und eine angemessene Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksgröße sicherzustellen. Sie soll unter anderem sicherstellen, dass die Bebauung in einem Gebiet nicht übermäßig dicht wird und ausreichend Freiflächen erhalten bleiben.
Bei der Planung eines Neubaus oder einer baulichen Veränderung ist es wichtig, die Geschossflächenzahl zu beachten und bei der Berechnung der Gebäudefläche einzubeziehen. Dies dient sowohl der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben als auch der optimalen Nutzung des Grundstücks.
Die Geschossflächenzahl kann je nach Bebauungsplan und örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen und hat Einfluss auf die Größe und Art des geplanten Bauvorhabens. Es ist daher ratsam, sich vor dem Bauvorhaben über die geltenden Regelungen und Vorgaben zur Geschossflächenzahl zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine erfolgreiche Umsetzung des Bauvorhabens zu gewährleisten.
Als Ihr Makler für Gotha sind wir bestens mit den baurechtlichen Aspekten vertraut, einschließlich der Geschossflächenzahl (GFZ). Die GFZ ist eine wichtige Kennzahl im Baurecht, da sie festlegt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau zulässig sind. Unsere professionelle Immobilienagentur für Gotha unterstützt Sie bei der Einhaltung dieser Vorgaben und berät Sie umfassend bei Neubauten oder baulichen Veränderungen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche und unseren exzellenten Kenntnissen des regionalen Immobilienmarktes sind wir die richtige Wahl, um Ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Vertrauen Sie einer der erfahrensten Immobilienfirmen für Gotha - NEUMANN Immobilien.

- Glossar
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