Pflichtteil


Glossar: Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein Rechtsanspruch, der jedem gesetzlichen Erben zusteht, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen. Es handelt sich um einen festgelegten Anteil am Erbe, den der Erblasser nicht frei verteilen kann. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass bestimmte nahestehende Personen auch im Erbfall abgesichert sind.

In der Regel beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Erbe erhalten hätte, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden wäre. Personen, die grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil haben, sind beispielsweise Ehepartner, Kinder und in einigen Fällen auch Eltern. Andere Personen wie Geschwister oder entfernte Verwandte haben in der Regel keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Pflichtteil kann nicht komplett entzogen werden, es sei denn, es liegen besondere Gründe wie grobe Verfehlungen gegenüber dem Erblasser vor. Bei einer Enterbung oder Reduzierung des Pflichtteils können die betroffenen Personen rechtlich dagegen vorgehen.

Beispiel: Ein Ehepaar aus Eisenach besitzt ein gemeinsames Haus. Der Ehemann verstirbt und hinterlässt ein Testament, in dem er seinen Ehepartner als Alleinerben einsetzt. Die beiden haben keine Kinder. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge hätte der überlebende Ehepartner das gesamte Erbe erhalten. Da jedoch ein Pflichtteil besteht, steht den Eltern des verstorbenen Ehemannes jeweils ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Der überlebende Ehepartner erhält somit die andere Hälfte des Erbes, während die Eltern des Verstorbenen ihren Pflichtteil beanspruchen können. Der Pflichtteil gewährleistet in diesem Fall, dass die Eltern des Verstorbenen zumindest einen Teil des Erbes erhalten, obwohl sie nicht als Alleinerben eingesetzt wurden.
Unsere Immobilienverkaufsagentur für Gotha unterstützt Sie nicht nur bei der Veräußerung Ihrer Immobilie, sondern auch in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein zentraler Aspekt der Nachlassregelung und gewährleistet, dass bestimmte nahestehende Personen auch bei testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen abgesichert sind. Als erfahrene Experten auf dem Immobilienmarkt von Gotha können wir Ihnen mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung kompetente Beratung bieten. Egal ob es um den Verkauf einer Immobilie oder um Fragen rund um das Erbrecht geht, wir stehen Ihnen gerne zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen die optimalen Lösungen.(Ankertext: Immobilienverkaufsagentur für Gotha)
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