Kaution


Glossar: Kaution

Die Kaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die im Mietverhältnis als Absicherung für den Vermieter dient. Sie soll mögliche Schäden, die vom Mieter verursacht werden können, abdecken. Alternativ zur Hinterlegung einer Kaution besteht auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft als Ersatz zu stellen.

Ein Beispiel für die Bedeutung der Kaution ist folgendes Szenario: Ein Vermieter in Gotha möchte seine Wohnung an einen neuen Mieter vermieten. Bevor der Mietvertrag abgeschlossen wird, verlangt der Vermieter die Hinterlegung einer Kaution als Sicherheit.

Der Mieter muss einen bestimmten Geldbetrag hinterlegen, der in der Regel einer oder zwei Monatsmieten entspricht. Diese Kaution wird vom Vermieter während der Mietdauer auf einem separaten Konto gehalten. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter während des Mietverhältnisses Schäden an der Wohnung verursacht oder seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

Die Kaution kann beispielsweise für Reparaturen, Reinigungskosten oder offene Mietforderungen verwendet werden. Wenn der Mieter die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlässt und alle Zahlungen geleistet hat, wird die Kaution an ihn zurückgezahlt.

Alternativ zur Hinterlegung einer Kaution kann der Mieter auch eine Bürgschaft vorlegen. In diesem Fall übernimmt eine Bürgschaftsgesellschaft die Verpflichtung, eventuelle Forderungen des Vermieters auszugleichen, falls der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Bürgschaft bietet dem Vermieter die gleiche Sicherheit wie die Kaution, ohne dass der Mieter einen größeren Geldbetrag hinterlegen muss.

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NEUMANN Immobilien

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