Makleralleinvertrag


Glossar: Makleralleinvertrag

essen berücksichtigt werden.

Während der Laufzeit des Makleralleinvertrags darf der Auftraggeber keine anderen Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragen. Allerdings hat der Auftraggeber weiterhin das Recht, sich selbst um potenzielle Käufer oder Mieter zu kümmern und diese direkt anzusprechen. Diese sogenannte Eigenakquise ist vom Makleralleinvertrag nicht ausgeschlossen.

Der Makleralleinvertrag bietet Vorteile für beide Seiten. Für den Auftraggeber bedeutet es, dass er die Dienste eines spezialisierten Maklers in Anspruch nehmen kann, der über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um die Immobilie effektiv zu vermarkten. Der Makler hat durch den Makleralleinauftrag die Sicherheit, dass er bei erfolgreicher Vermittlung die vereinbarte Provision erhält und nicht mit anderen Maklern konkurrieren muss.

Ein gut ausgearbeiteter Makleralleinvertrag legt die Grundlage für eine transparente und professionelle Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Makler. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Beispiel:
Ein Hausbesitzer in Gotha entscheidet sich dafür, sein Haus zu verkaufen und beauftragt einen Immobilienmakler mit einem Makleralleinauftrag. Nachdem der Makler die erforderlichen Schritte zur Vermarktung der Immobilie eingeleitet hat, schließen der Hausbesitzer und der Makler einen Makleralleinvertrag ab. In diesem Vertrag wird eine Laufzeit von drei Monaten vereinbart, eine Provision in Höhe von 5% des Verkaufspreises festgelegt und die Vertragsbedingungen einschließlich der Kündigungsmöglichkeiten festgelegt. Der Makler erstellt ein aussagekräftiges Exposé, organisiert Besichtigungen und führt Verhandlungen mit potenziellen Käufern. Nach einigen Wochen findet der Makler einen geeigneten Käufer und begleitet den Hausbesitzer beim Abschluss des Kaufvertrags. Nach erfolgreichem Verkauf erhält der Makler die vereinbarte Provision gemäß dem Makleralleinvertrag.

Der Makleralleinvertrag ermöglicht eine klare und effektive Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Makler, was letztendlich zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie führt.
Als erfahrene Gothaer Immobilienprofis sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Makleralleinvertrag. Durch unsere langjährige Tätigkeit in der Immobilienbranche kennen wir den regionalen Markt in Gotha genau und können Sie umfassend beraten. Mit NEUMANN Immobilien stehen Ihnen professionelle Makler zur Seite, die über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung verfügen, um Ihre Immobilie effektiv zu vermarkten. Der Makleralleinvertrag ermöglicht eine klare und effektive Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Makler, was letztendlich zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie führt. Vertrauen Sie den erfahrenen Gothaer Immobilienprofis für eine transparente und professionelle Abwicklung Ihres Makleralleinauftrags.
NEUMANN Immobilien

Haben Sie Fragen zum Makleralleinvertrag?

Wir stehen Ihnen bei Fragen zum Makleralleinvertrag gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, um mit unserem Immobilienmakler in Kontakt zu treten.
* Pflichtfelder
  • Glossar
Abschreibung AFA Altlast Anlageimmobilie Hausbewertung Hypothek Immobilien Immobilien-Leasing Immobilienbewertung Immobilienblase Immobiliengutachten Immobilienverkauf Indexmiete Kaltmiete Käuferbonität Kaufnebenkosten Kaution Kubatur Kündigungsfrist Ansichten Bauantrag Baufinanzierung Baugenehmigung Baugrenze Baugrundstück Bauland Baulandmobilisierungsgesetz Baulast Bausachverständiger Beleihungswert Bestellerprinzip Betriebskosten Bodengrundfläche Bodenrichtwert Bodenwert Courtage Denkmalschutz Effektivzins Eigentum Eigentümerversammlungsprotokoll Einheitswert Energieausweispflicht Erbbaurecht Erbbauzins Erbengemeinschaft Erbpacht Erbschaft Erbschaftssteuer Exposé Finanzierung Flurkarte Flurstück Gemarkung Gemeinschaftsordnung Geschossflächenzahl (GFZ) Grundbucheintrag Grunderwerbsteuer Grundflächenzahl (GRZ) Grundschuld Grundsteuer Grundstück Grundstücksgrenze Grundstückspreis Grundstücksverkauf Maisonette Makler Makleralleinauftrag Makleralleinvertrag Maklerkosten Maklervertrag Marktwert Mietkauf Mietspiegel Nachlassimmobilie Nachlassverwaltung Nebenkosten Nießbrauchrecht Objektart Offenbarungspflicht Pacht Penthouse Pflichtteil Provision Rendite Rohbau Sachwertverfahren Schenkung Schenkungssteuer Schnitte Sondereigentum Sondernutzungsrecht Souterrain Teilungserklärung Tilgung Umlegungsverfahren Valuta Verkehrswert Verkehrswertgutachten Vermarktung Versteigerung Vorkaufsrecht Wegerecht Wertermittlungsverfahren Widerrufsrecht Wirtschaftsplan Wohnfläche Wohnrecht Wohnungsbewertung Wohnungseigentum Zwischenfinanzierung